03. September 2019 | Information
Langfassung zu diesem Dokument
Der VCI setzt sich im Sinne eines gemeinsamen Binnenmarktes und aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit in allen Bereichen für eine konsequente 1:1-Umsetzung des geltenden EU-Rechts in nationales Recht ein. Dies gilt somit auch für die im Rahmen des vorliegenden KrWG-Referentenentwurfs (KrWG-E) umzusetzende EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) und die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie.
Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich im Wesentlichen auf die Aspekte, bei denen der deutsche Gesetzgeber vom EU-Recht abgewichen bzw. darüber hinaus gegangen ist. Zudem wird auf einige Unklarheiten hingewiesen.
Kritische Aspekte, die 1:1 aus dem EU-Recht übernommen wurden, werden an dieser Stelle im Wesentlichen nicht mehr kommentiert, da eine Änderung der EU-Vorgaben im nationalen Gesetzgebungsverfahren bekanntlich nicht mehr möglich ist.
Auszug aus dem Inhalt
Abfallvermeidung als wichtiger Beitrag zum Ressourcenschutz
Die deutsche chemische Industrie bekennt sich zu einer nachhaltigen zirkulären Wirtschaft, welche selbstverständlich auch einen nachhaltigen Umgang mit Abfällen beinhaltet. Die Vermeidung von Abfällen leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Bei der Produktion anfallende Nebenprodukte werden, wenn möglich, wieder direkt in der Produktion eingesetzt. Abfälle, die gar nicht erst entstehen, sind häufig die beste Form des Ressourcenschutzes.
Die Unternehmen der Chemie- und Pharmaindustrie haben ein großes Eigeninteresse an maximaler Ressourceneffizienz. Bereits die hohen Rohstoffkosten stellen zusammen mit dem intensiven Wettbewerb sicher, dass aus jeder Tonne Roh- bzw. Einsatzstoff die größtmögliche Produktmenge gewonnen wird.
Generell sind Verfahren in der Chemieindustrie so konzipiert, dass sie möglichst abfallarm sind. So ist es innerhalb der Branche gelungen, die Abfallmenge und das Produktionswachstum zu entkoppeln. Die Chemie hat hierfür u. a. die Verbundproduktion konsequent ausgebaut. Grundsätzlich ist die Optimierung von Produktionsprozessen eine ständige Aufgabe der Unternehmen. Verfahren sind in der Chemieindustrie so konzipiert, dass Möglichkeiten zur Kreislaufführung genutzt werden. So werden z. B. Lösungsmittel im Produktionsprozess im Kreislauf gehalten und dann, wenn ihre Qualität hierfür nicht mehr ausreicht, an anderer Stelle verwendet oder ggfs. aufbereitet, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Am Produktlebensende kann die Chemie mehrere Kreisläufe nutzen: Das mechanische und chemische Recycling von Abfällen oder auch die energetische Verwertung, bei der Energie gewonnen wird. Das bei der Verbrennung entstehende CO2 kann als Rohstoff direkt genutzt werden. Oder Pflanzen können es durch Photosynthese in Biomasse umwandeln, die dann als nachwachsender Rohstoff genutzt werden kann.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Prof. Dr. Winfried Golla
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