Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Wandel, Prävention und Vorsorge

27. Juli 2021 | Bericht

Die EU-Kommission hat im Juni ihre Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027 verabschiedet.

Nach Auffassung des VCI ist die Kommission mit ihren Plänen zum Arbeitsschutz auf dem richtigen Weg. © BASF SE
Nach Auffassung des VCI ist die Kommission mit ihren Plänen zum Arbeitsschutz auf dem richtigen Weg. © BASF SE

Die Covid-19-Pandemie hat uns allen vor Augen geführt, wie wichtig der Arbeitsschutz für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Funktionieren der Gesellschaft und die Kontinuität kritischer wirtschaftlicher und sozialer Aktivitäten ist. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission kürzlich ihren „Strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027“ angenommen. Die Idee: Mithilfe der neuen Strategie Veränderungen aufgrund des ökologischen, des digitalen und des demografischen Wandels sowie den Wandel des traditionellen Arbeitsumfelds zu bewältigen. Auch die Prävention von Unfällen und Krankheiten zu verbessern und die Vorsorge für potenzielle künftige Krisen zu verstärken, ist im Blick.

Nach Auffassung des VCI ist die Kommission mit ihren Plänen zum Arbeitsschutz auf dem richtigen Weg: Der Ansatz, beim Arbeitsschutz gemeinsam verfolgte Ziele innerhalb der EU abzustimmen und relevante europaweit harmonisierte Grenzwerte für Gefahrstoffe festzulegen, dient der Sicherheit der Beschäftigten.

In ihrer Strategie skizziert die EU-Kommission drei ehrgeizige Ziele:

  • Bewältigung des Wandels in der neuen Arbeitswelt: Die EU-Kommission will die Richtlinie über Arbeitsstätten und die Richtlinie über Bildschirmgeräte überarbeiten. Außerdem plant sie eine Initiative zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz.
  • Bessere Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Der neue strategische Rahmen soll dazu beitragen, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU auf null zu senken. Die Brüsseler Behörde beabsichtigt daher, die Grenzwerte für Asbest und Blei zu aktualisieren. Vorgesehen ist auch eine Konsultation zu Grenzwerten für Schweißrauch, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Isopren und 1,4-Dioxan unter der Krebsrichtlinie. Der Grenzwert für Diisocyanate soll ebenfalls überarbeitet und eine Diskussion zum Grenzwert für Kobalt gestartet werden.
  • Bessere Vorsorge für potenzielle künftige Gesundheitskrisen: Die EU-Kommission will Notfallverfahren und Leitlinien für die rasche Einführung, Durchführung und Überwachung einschlägiger Maßnahmen gegen künftige Gesundheitskrisen entwickeln.

Nationale Arbeitsschutzstrategien überarbeiten

Außerdem fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Arbeitsschutzstrategien zu aktualisieren. Nationale Leitlinien sollten nach Meinung des Chemieverbands als Vorlage genutzt werden, um europäische Guidelines zur praktischen Umsetzung zu entwickeln und EU-weit harmonisierte Anforderungen beim Arbeitsschutz festzulegen. Im Zusammenhang mit der Diskussion über REACH und eine Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit sei es auch notwendig, den arbeitsplatzbezogenen und risikobasierten Ansatz des Arbeitsschutzes zu betonen und zu stärken, um auch künftig sichere und umsetzbare Regelungen zu ermöglichen.

Mehr zum Thema
Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027 (Download bei EUR-Lex)

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Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe