27. März 2024 | Bericht
Die EU will mit zwei Richtlinien für bessere Luft in Europa sorgen. Hinzu kommt ein nationales Programm.
Verwirrung um konkurrierende EU-Gesetze: die Richtlinie über nationale Reduktionsziele bestimmter Luftschadstoffe (NERC-Richtlinie) aus dem Jahr 2016 und der Trilog-Entwurf vom Februar 2024 zur Luftqualitätsrichtlinie. Beide Richtlinien haben im Grunde das gleiche Ziel: Die Luft in Europa soll besser werden. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch Unterschiede.
Mit der NERC-Richtlinie werden Reduktionsverpflichtungen für Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan, Schwefeldioxid, Ammoniak und Feinstaub festgelegt. Außerdem sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Luftreinhalteprogramme zu erstellen. Sperrig ist in der NERC-Richtlinie formuliert: Sie möchte eine „Verbesserung des Wohlbefindens der Unionsbürger auch zur Senkung der durch Luftverschmutzung bedingten Gesundheitskosten in der Union und zur Förderung des Übergangs zu einer umweltverträglichen Wirtschaft (Green Economy)“ erreichen. Mit der NERC-Richtlinie löste Brüssel 2016 die Vorgänger-Richtlinie NEC ab. Darin hatte sich die EU auf Reduktionsziele geeinigt: Deutschland hatte sich beispielsweise verpflichtet, seine Stickstoffoxid-Emissionen bis 2029 um 39 Prozent zu reduzieren. Und ab 2030 sollen diese um 65 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden.
Die Trilog-Vereinbarung muss nun noch vom Plenum des EU-Parlamentes (angekündigt für die letzte Plenarsitzung am 22. April 2024) und vom Rat angenommen werden.
Mit der novellierten EU-Luftqualitätsrichtlinie hingegen gilt ein neuer Grenzwert für Feinstaub. Er soll um mehr als die Hälfte herabgesetzt werden – von 25 µg/m3 auf 10 µg/m3 jährlich. Das Ziel der Luftqualitätsrichtlinie ist noch ambitionierter als das der NERC-Richtlinie: Die Luftqualitätsrichtlinie soll die Luftqualität in der Europäischen Union schrittweise auf ein Niveau verbessern, bis die Luftqualität nicht mehr als schädlich für die menschliche Gesundheit, die natürlichen Ökosysteme und die biologische Vielfalt angesehen wird.
Fitness-Check zur NERC-Richtlinie gestartet
Die EU überlegt, ob die NERC-Richtlinie überarbeitet und verschärft werden soll und hat hierzu einen Fitness-Check gestartet. Sie hat außerdem eine Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie initiiert.
Für den Chemieverband stellt sich vor allem die Frage, ob die EU nicht abwarten sollte, wie sich die Luftqualitätsrichtlinie in der Realität auswirkt, bevor man über neue strengere Maßnahmen entscheidet. Auch die Effekte der Industrieemissionsrichtlinie (IED) auf die Luftqualität sollte man zunächst abwarten. Schließlich wird sich die IED-Richtlinie positiv auf die Luftqualität auswirken, ist sich der Chemieverband sicher.
Luftreinhalteprogramm Deutschlands
Hinzu kommt: Die Bundesregierung plant jetzt ein neues nationales Luftreinhalteprogramm (2. NLRP), das allerdings noch im Kabinett verabschiedet werden muss. Ziel ist, die Vorgaben der NEC-Richtlinie sowie der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (43. BImSchV) zu erfüllen. Das NLRP beschreibt die voraussichtlich zu erwartende Entwicklung der nationalen Emissionen von Luftschadstoffen bis 2030. Es beschreibt außerdem bereits beschlossene und optionale Maßnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele.
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Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann
BVT-Merkblätter, IED, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Security
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