17. Januar 2025 | Bericht
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Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED)
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Mit der Industrieemissionsrichtlinie kommen neue Regelungen zur Reduktion schädlicher Emissionen auf EU-Mitgliedstaaten und Industrie zu.
Nach Platzen der Ampelkoalition und noch vor der Bundestagswahl hat das Bundesumweltministerium (BMUV) weitreichende Pläne für die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) vorgelegt. Die Vorstellungen des BMUV gehen bei wesentlichen Aspekten in die falsche Richtung, so der VCI. Zwar ist der Wille des Gesetzgebers erkennbar, die europäischen Vorgaben eins zu eins in nationales Recht umzusetzen. Doch es gibt eine Reihe von eigenwilligen Regelungsvorschlägen, die den heimischen Standort belasten würden. Der VCI hat sie in seiner 45-seitigen Stellungnahme erläutert.
In den jetzt vorliegenden Legislativpaketen – in Form eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung – hat das BMUV nahezu jeden Textbaustein der novellierten EU-IED-Richtlinie im Wortlaut übernommen und dabei die Möglichkeiten ungenutzt gelassen, auf bereits bestehende Entsprechungen im deutschen Anlagen- und Umweltrecht zurückzugreifen. Aufgrund des unterschiedlichen Charakters einer EU-Richtlinie im Vergleich zu Gesetzen und Rechtsverordnungen im deutschen Recht führt diese deckungsgleiche Übernahme von Richtlinientexten zu einem großen Interpretationsspielraum. Die Konsequenz: Die Rechtsunsicherheit steigt.
So wäre die Verpflichtung, ein Umweltmanagementsystem jetzt auch für die einzelnen Anlagen einzuführen, eine erhebliche Herausforderung für die Unternehmen. Fraglich ist, ob der Gesetzestext der IED standort- oder konzernweite Managementsysteme als Alternativen in Deutschland zulässt. Andernfalls entstünde ein erheblicher zusätzlicher Bürokratieaufwand.
Für Wasser werden in der IED-Richtlinie über den sogenannten BREF-Prozess Vorläufer für verpflichtende Grenzwerte eingeführt; so ist es auch in den Plänen des BMUV vorgesehen. Nach dem Vorbild der IED-Richtlinie will das BMUV ebenfalls für alle anderen Umweltleistungsparameter wie Energie, Material und Abfall verbindliche Bandbreiten und unverbindliche Leistungsstufen festlegen. Noch gibt es solche Werte nicht. Es sind aber zukunftsrelevante Themen, die eine komplexe Bewertung der Kennzahlen erfordern. Ohne eine genaue Beschreibung des Rahmens fehlt die Vergleichbarkeit. Der VCI sorgt sich daher, dass bestimmte Techniken oder Prozesse benachteiligt werden, wenn nicht alle Parameter in die Gesamtbewertung einfließen.
IED-Richtlinie bürokratiearm umsetzen
Damit die Unsicherheit der Unternehmen nicht weiter geschürt wird, kommt es darauf an, wie eine künftige Bundesregierung mit den derzeit diskutierten Entwürfen des BMUV umgehen wird. Wird sie sich mutig zur Industrie bekennen und deren Position unterstützen? Dafür sprechen gute Gründe: Nach Meinung des VCI erfüllen die bestehenden nationalen Gesetze bereits teilweise die in der IED-Richtlinie gestellten Anforderungen. Das gilt zum Beispiel für das Chemikalienverzeichnis, einschließlich der Substitutionsprüfung und Risikobewertung. Mit anderen Worten: Die Anforderungen der IED an das Chemikalienmanagementsystem müssten nicht zusätzlich in Deutschland umgesetzt werden.
Oder wird sich die nächste Regierungskoalition für eine erneute Änderung der EU-IED-Richtlinie einsetzen? Wird sie andere Anforderungen abschaffen, um die durch die IED entstandene Bürokratie zu verringern? Die Geduld der Unternehmen wird jedenfalls erneut auf die Probe gestellt. Der VCI appelliert daher an die künftige Bundesregierung, die IED-Richtlinie so schlank und bürokratiearm wie möglich umzusetzen. Schließlich muss sich die chemisch-pharmazeutische Industrie in einem herausfordernden weltwirtschaftlichen Umfeld behaupten können.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann
Abfall, BVT-Merkblätter, IED, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Security
- E-Mail: wiechmann@vci.de