02. August 2024 | Bericht
Die EU-Kommission will mit ihrem Bodenüberwachungsgesetz die Qualität der Böden in Europa verbessern.
Nach Luft und Wasser nun der Boden. Die EU-Kommission hat bereits 2023 ein Überwachungsgesetz für Böden („Soil Monitoring Law“) vorgestellt. Langfristiges Ziel ist die Qualitätsverbesserung der Böden bis 2050. Dazu soll unter anderem die „Gesundheit“ („Healthy Soil“) der Böden wiederhergestellt, der Flächenverbrauch gesenkt und der Schutz des Bodens als Umweltmedium gewährleistet werden. Im Herbst stehen nun die Trilogverhandlungen an.
Der vorbeugende und nachsorgende Schutz des Bodens ist bislang national in den Mitgliedstaaten geregelt. Für die chemisch-pharmazeutische Industrie ist der Bodenschutz Pflicht und Verantwortung zugleich. Da Boden, anders als die Umweltmedien Luft und Wasser, keine grenzüberschreitende Wirkung hat, reicht es aus Sicht des VCI aus, wenn der nationale Bodenschutz auch weiterhin nur national geregelt würde. Eine europaweite Regelung brauche es angesichts der verschiedenen Böden nicht.
Den von der EU-Kommission vorgeschlagenen risikobasierten Ansatz befürwortet der VCI. Er schlägt auch vor, dass Sicherungsmaßnahmen als gleichwertig anerkannt werden sollen. Diesen Ansatz hatte die EU-Kommission in ihrem Vorschlag für ein Bodenüberwachungsgesetz vertreten. Kritisch sieht der Chemieverband dagegen Überlegungen zu einem Bodengesundheitszertifikat. Danach soll beim Eigentümerwechsel ein Bodenzustandsbericht erstellt werden.
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Nachdem sich der Rat „Umwelt“ der EU und das EU-Parlament kürzlich zum geplanten Bodenüberwachungsgesetz positioniert haben, rechnet der VCI damit, dass die Trilogverhandlungen nach der Sommerpause beginnen. Vieles hängt allerdings – nach den Europawahlen – von der Umbildung von EU-Kommission und -Parlament ab.
Was sagt das EU-Parlament? Es unterstützt das übergeordnete Ziel der Brüsseler Behörde, die Gesundheit der Böden bis 2050 wiederherzustellen. Außerdem befürwortet es, dass die Mitgliedstaaten die Bodenqualität überwachen und bewerten. Dazu hat das Parlament in seiner Position vom April 2024 eine fünfstufige Klassifizierung vorgeschlagen: hoher, guter, mäßiger, degradierter und kritisch degradierter ökologischer Zustand. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten aber nicht, den ökologischen Zustand innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu verbessern.
Im Juni 2024 haben sich schließlich die EU-Umweltminister (Rat „Umwelt der EU“) auf ihre Verhandlungsposition zum Bodenüberwachungsgesetz auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. Damit wollen sie „die Überwachung der Bodengesundheit verbindlich vorschreiben, Leitlinien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung festlegen und Situationen angehen, in denen Bodenkontamination unannehmbare Gefahren für Gesundheit und Umwelt bedeutet“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung des Rates. In der allgemeinen Ausrichtung wird außerdem ein risikobasierter und schrittweiser Ansatz eingeführt.
Bundesregierung enthält sich bei Abstimmung
Deutschland hat sich bei der Abstimmung zur allgemeinen Ausrichtung des Rates „Umwelt“ der EU enthalten. Der Bundesrat hatte viele Aspekte des EU-Kommissionsvorschlags thematisiert, die weitgehend mit der Bewertung des VCI übereinstimmen. Dies reicht von der geplanten Erstellung von Altlastenkatastern, bei dem die Bundesländer den zusätzlichen Aufwand scheuen, bis zu Nachfragen zu ungeklärten Rechtsbegriffen.
Haltung des Chemieverbands
Die Pläne der EU-Kommission für ein Bodengesundheitszertifikat hatte der VCI lange kritisiert. Der Herbst 2024 wird zeigen, was die angestrebten Abstimmungen im Trilog zwischen Parlament, Kommission und Rat bringen werden. Unklar ist, ob bei den anstehenden Verhandlungen auf ein solches Zertifikat verzichtet wird.
Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) hat mit dem Ausgangszustandsbericht Boden eine thematische Schnittstelle zum Bodenüberwachungsgesetz. Im laufenden Verfahren wurde dieser Punkt von Parlament, Rat und Kommission offengelassen. Das bedeutet: Der von der IED geforderte „Ausgangszustandsbericht Boden“ wird nicht in das Bodenüberwachungsgesetz integriert.
Der VCI hatte sich gegen finanzielle Instrumente wie Pflichtversicherungen oder Fonds ausgesprochen, um die Finanzierung von Bodensanierungen sicherzustellen. Der Rat „Umwelt“ der EU hat in seiner allgemeinen Ausrichtung beide Punkte nicht berücksichtigt – und die Bedenken der Industrie geteilt.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dr. Thomas Kullick
Anorganische Schwefelverbindungen, Boden- und Gewässerschutz
- E-Mail: kullick@vci.de