EU-Richtlinie zur Luftqualität

Neue Hürden drohen

14. November 2023 | Bericht

Vor Europawahl 2024: EU-Kommission will Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie unter Dach und Fach bringen.

Diskussion im November-Nebel: Der Europäische Ministerrat hat seine Position zur EU-Luftqualitätsrichtlinie definiert. © Corri Seizinger/stock.adobe.com
Diskussion im November-Nebel: Der Europäische Ministerrat hat seine Position zur EU-Luftqualitätsrichtlinie definiert. © Corri Seizinger/stock.adobe.com

Die Reform der EU-Luftqualitätsrichtlinie (AAQD) tritt in die entscheidende Phase: Während die EU-Kommission ihren Vorschlag bereits im Herbst 2022 veröffentlicht hatte, hat sich das Europäische Parlament (EP) im September dieses Jahres für drastische Verschärfungen ausgesprochen. Mitte November hat der Europäische Ministerrat seine Position abgegeben. Noch Ende November 2023 wollen EP, Ministerrat und Kommission im Trilog zusammenkommen, damit die angepasste Richtlinie vor der Europawahl in Kraft treten kann.

Was kommt jetzt auf die Unternehmen zu? Bei der Überarbeitung der AAQD geht es um strengere Grenzwerte, Luftreinhaltepläne und neue Anforderungen an Messnetze. Geplant sind auch Sanktionen, wenn beispielsweise Kommunen die Richtlinie nicht einhalten. Dadurch könnte das Risiko von Fahrverboten und Anlagensanierungen steigen. Der VCI sieht die Brüsseler Pläne kritisch, da neue Hürden für die Genehmigung von Industrieanlagen entstehen. Derzeit sieht der Chemieverband keine dringende Notwendigkeit, die AAQD zu überarbeiten. Denn die EU verfolgt zahlreiche Gesetzgebungspläne, die dazu beitragen, die Qualität der Luft zu verbessern.

Stand der Diskussion

Das EP will strengere Grenz- und Zielwerte für 2035 für verschiedene Schadstoffe, darunter Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ozon. Außerdem soll es zusätzliche Messstellen geben. In städtischen Gebieten soll es mindestens eine Messstelle pro zwei Millionen Einwohner geben, die der allgemeinen Luftbelastung der städtischen Bevölkerung entspricht. Die Kommission hatte eine Messstelle pro 10 Millionen Einwohner vorgeschlagen.

Positiv ist, dass der Ministerrat die vom EP vorgeschlagene weitere Verschärfung der Grenzwerte ab 2035 nicht unterstützt. Ebenfalls positiv ist, dass Flexibilität in Bezug auf das Einhalten der Luftqualitätsgrenzwerte für Gebiete möglich ist, in denen die fristgerechte Einhaltung der Richtlinie nicht erreichbar ist; sei es aufgrund standortspezifischer Ausbreitungsbedingungen, ungünstiger klimatischer Bedingungen oder grenzüberschreitender Einträge oder wegen eines hohen Anteils einkommensschwacher Haushalte. Aus diesen Gründen könnten die Mitgliedstaaten eine Verlängerung der Frist um höchstens zehn Jahre und längstens bis 1. Januar 2040 beantragen.

Übergangsfrist für strengere Grenzwerte unwahrscheinlich

Eine Verschiebung der Übergangsfrist für strengere Grenzwerte von 2030 auf 2040 – wie von der Industrie gefordert – wird es nicht geben. Die Luftqualitätsnormen sollen bis 2030 und danach so oft wie nötig überprüft, um zu bewerten, ob sie auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert werden müssen.

Folgen auch für TA Luft

Die AAQD wird sich auch auf die TA Luft auswirken: Die Genehmigungsverfahren werden mit großer Wahrscheinlichkeit erheblich länger dauern, sorgt sich der VCI. Künftig sind voraussichtlich immer Immissionsprognosen notwendig. Durch die neuen Grenzwerte und dem Zusammenhang zur TA Luft könnten zusätzlich nachträgliche Anordnungen erlassen werden, die über den Stand der Technik hinausgehen. Das gelte dann besonders für Sanierungspläne.

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Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

Abfall, BVT-Merkblätter, IED, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Security