10. Juli 2024 | Bericht
Das kürzlich novellierte Bundesimmissionsschutzgesetz soll Genehmigungsverfahren beschleunigen.
Neue Anforderungen an die Anlagenzulassung durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Werden Planungs- und Genehmigungsprozesse jetzt schneller? Ein Gemisch aus Optimismus und Skepsis brodelt in der Leitung. Optimistisch stimmt den VCI, dass die Mehrzahl der Änderungen im BImSchG auch für Industrieanlagen gelten sollen. Einer wichtigen Forderung des Verbandes wurde damit entsprochen. Neu aufgenommen wurde im Gesetz das Schutzgut Klima. Der VCI hofft, dass sich dies nicht als Bremsklotz erweist und die Gutachtenflut steigen lässt.
Deutliche Beschleunigungseffekte verspricht sich der VCI hingegen unter anderem von den Regelungen für Genehmigungsfristen: Das novellierte BImSchG sieht vor, dass die Genehmigungsfrist künftig nur einmalig um drei Monate verlängert werden kann. Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Antragstellers möglich. Positiv bewertet der Chemieverband auch, dass der vorzeitige Baubeginn erleichtert werden soll. Ebenso sind die Regelungen zur Vollständigkeitserklärung von Antragsunterlagen und zum Erörterungstermin zu begrüßen.
Sachverständige fehlen
Hauptkritikpunkt des Chemieverbands ist jedoch das zusätzliche Prüfmodul „Klimaschutz“. Denn nun können auf Grundlage des BImSchG Verordnungen auch Anforderungen zum Schutz des Klimas regeln. Allerdings liegt diese Konkretisierung noch nicht vor. Das führt zu Rechtsunsicherheiten. Die Aufnahme eines neuen Schutzgutes Klima durch diesen unbestimmten Rechtsbegriff dürfte zu zusätzlichen Gutachten und zu einem erhöhten Klagerisiko führen, befürchtet der VCI. Damit haben Nichtregierungsorganisationen Rechtsmittel an der Hand, die Genehmigungen weiterhin verzögern oder versagen könnten. Auch wird es eine Rolle spielen, dass externe Sachverständige zu dem Thema auf dem Markt kaum vorhanden sind.
Ausblick
Bei künftigen Genehmigungsprozessen muss sich nun in der Praxis zeigen, ob die Skepsis des Verbandes berechtigt ist oder ob der Optimismus siegt. Auch der Schutz sensibler Daten muss nach wie vor von Betreiberseite sorgfältig geprüft werden und ist vor dem Hintergrund steigender Cyberrisiken ein wichtiges Thema, wenn künftig die Antragsunterlagen im Internet veröffentlicht werden. Hinzu kommt: Die Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht muss bis 2026 erfolgt sein. Auch hier sind neue Regularien, die zu mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheiten führen, bereits deutlich erkennbar.
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