10. Juli 2024 | Bericht
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll dem zügigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur dienen.
Das Bundeskabinett hat kürzlich einen Entwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschiedet, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller zu machen und damit den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 voranzutreiben. Das Gesetz sieht unter anderem Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren sowie digitale Genehmigungsverfahren vor. Auch der vorzeitige Maßnahmenbeginn soll erleichtert, Instanzenwege verkürzt und Eilverfahren beschleunigt werden. Der Prüfaufwand für die Behörden bei der Modernisierung von Elektrolyseuren soll ebenfalls verringert werden.
Grundsätzlich befürwortet der VCI zwar ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz. Insgesamt sind aus Sicht des Chemieverbandes aber weitere Anstrengungen notwendig, um den Start in eine Wasserstoffwirtschaft spürbar zu beschleunigen. Die Bundesregierung sollte sich dabei nicht nur auf verfahrensrechtliche Regelungen wie die Anpassung von Fristen oder die Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschränken. Sie sollte vielmehr die inhaltlichen Anforderungen an eine „Licence to Operate“ des gesamten Prozesses, inklusive der Infrastruktur, diskutieren und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Innovationen und der Markthochlauf gelingen.
Die detaillierten Regelungen zu Fristen, zur Digitalisierung und die Normierung eines „öffentlichen Interesses“ könnten neue Zielkonflikte und Schwierigkeiten in der Anwendung schaffen, kritisiert der VCI. Auch werde hier nicht in Wertschöpfungsketten gedacht. Denn ein beschleunigter Aufbau der Infrastruktur hilft wenig, wenn die Inbetriebnahme von Industrieanlagen in der Wasserstoffwertschöpfungskette weiter durch langwierige Verfahren verzögert wird. Dies dürfte den Wasserstoffhochlauf, besonders an bestehenden Standorten, eher behindern.
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