02. November 2021 | Information
Mit ihrem Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft plant die EU-Kommission eine Initiative zur Stärkung der Nachhaltigkeit von Produkten.
Die Chemie- und Pharmaindustrie begleitet die Ausgestaltung und weist auf mitunter noch zu wenig berücksichtigte Aspekte hin.
Produktnutzen erhalten
Recycling beginnt schon bei der Gestaltung eines Produkts, indem es so entworfen wird, dass es sich nach dem Gebrauch gut für eine Kreislaufführung eignet. Zudem muss bedacht werden, welchen Beitrag zur Nachhaltigkeit Produkte während ihrer Anwendung leisten. Das kann ein Beitrag zum Klimaschutz sein, wenn etwa kunststofffaserverstärkte Windkrafträder erneuerbaren Strom produzieren. Genauso zählt die Schutzwirkung, etwa bei der Verpackung von verderblichen Lebensmitteln. Das ist auch bei der anstehenden Überarbeitung der EU-Verpackungsrichtlinie zu beachten: Zusätzlich zu Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Produkten sollte auch die Recyclingfähigkeit berücksichtigt werden.
Unterschiede beim Ökodesign erkennen
Bei der Initiative für nachhaltige Produktpolitik der EU ist eine Ausweitung der ökodesign-Richtlinie auf weitere Produkte vorgesehen. Doch lassen sich deren Kriterien nicht einfach auf weitere Produktgruppen übertragen. Die ökodesign-Richtlinie sollte nur unter Berücksichtigung produktspezifischer Anforderungen und in Kooperation mit Betroffenen aus der Wirtschaft angepasst werden.
Geschäftsgeheimnisse wahren
Teil der nachhaltigen Produktpolitik der EU ist ein Vorschlag für einen digitalen Produktpass. Dieser soll Informationen zum nachhaltigen Umgang mit einem Produkt liefern, etwa zu seiner Reparaturfähigkeit. Know-how – zum Beispiel die Rezeptur, aus der ein Produkt zusammengesetzt ist – muss aber geschützt werden.
Produktsicherheit über REACH regulieren
Bei den Plänen der EU für nachhaltige Produkte steht auch die Chemikaliensicherheit im Fokus. Für diese existiert auf europäischer Ebene bereits eine umfassende Regulierung mit der Chemikalienverordnung REACH. Die Produktsicherheit sollte weiterhin über REACH gewährleistet werden, unabhängig davon, ob es sich um Produkte aus Neumaterial oder Rezyklaten handelt und auf welche Weise Rezyklate hergestellt werden.
Qualität entscheiden lassen
Bei der Gestaltung von Produkten spielt der Einsatz von Rezyklaten zunehmend eine Rolle. Grundsätzlich gilt: Die Qualität der Rezyklate muss stimmen. In speziellen Fällen gibt es bereits Quotenvorgaben zum Rezyklateinsatz, so etwa für PET-Getränkeflaschen im Rahmen der neuen EU-Einwegrichtlinie, die gerade im deutschen Abfallrecht umgesetzt worden ist . Grundsätzlich sollten diese Quoten europaweit möglichst vereinheitlicht werden.
Für einen Rezyklateinsatz sind dessen Qualität und Verfügbarkeit entscheidend. Damit beides stimmt, kommt es auf größtmögliche Unterstützung an: durch freiwillige Vereinbarungen, Zusammenarbeit in den Wertschöpfungsketten und Projekte, wie es sie bereits in den Bereichen Verpackung, Landwirtschaft und im Bau gibt. Zudem unterstützt die chemische Industrie Forschung und Entwicklung, Leitlinien und Normen sowie Güte- und Prüfbestimmungen von Rezyklaten und Recyclingprozessen.
Die Rolle der zukünftigen Bundesregierung
Ob es mit der Kreislaufwirtschaft in Deutschland wirklich vorangeht, entscheidet sich auch mit einem neuen Koalitionsvertrag. Im Sondierungspapier der potenziellen Ampelkoalition wurde das Thema noch nicht explizit aufgegriffen. Dies gilt es bei den Koalitionsverhandlungen zu ändern und die Bedeutung der aktiven und technologieoffenen Förderung von Innovationen für die Kreislaufwirtschaft explizit hervorzuheben. Diesen Worten müssen in der neuen Legislaturperiode Taten folgen.
Dieser Beitrag ist Teil des VCI-Politikbriefs „Den Kreislauf in Schwung bringen“ (November 2021).
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